des Kindergartenzweckverbandes Kelberg- Müllenbach für das Haushaltsjahr 2026 vom 24.04.2026
Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Kelberg-Müllenbach hat auf Grund von § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982, in aktueller Fassung i.V.m. § 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung am 09.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 09.04.2026 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 857.925,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 857.925,00 Euro |
| Jahresüberschuss auf | 0,00 Euro |
2. im Finanzhaushalt
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 42.500,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -42.500,00 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0 Euro |
| zusammen auf | 0 Euro |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:
319.100 Euro.
§ 5 Verbandsumlage
Die Verbandsumlage wird gemäß § 7 (2) der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Kelberg-Müllenbach auf 41.771 € festgesetzt und wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden verteilt:
§ 6 Investitionskostenumlage
Im Haushaltsjahr 2026 wird keine Investitionskostenumlage erhoben.
§ 7 Eigenkapital
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug | = | 6.663,98 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt | = | 6.663,98 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 beträgt | = | 6.663,98 € |
(*Die Ausweisung des Eigenkapitals erfolgt vorbehaltlich der endgültigen Rechnungslegung 2019ff.)
HINWEIS:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.04.2026 bis 06.05.2026 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, auf Zimmer B1.01 öffentlich aus.