BAD NEUENAHR-AHRWEILER. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Ferienwohnungen, die von der Flut betroffen waren, können Hausratpauschalen bei der ISB-Bank beantragen. Hierauf macht der Ahrtal-Tourismus aufgrund von vermehrten Nachfragen nochmals aufmerksam. Laut dem Ministerium für Finanzen Rheinland-Pfalz stellt die einfache Hausratpauschale von 13.000 Euro hierbei die Bemessungsgrundlage dar. Im Einzelfall bemesse sich die Höhe der Zuwendung ansonsten nach den Regeln, die auch für privatnutzende Eigentümer gelten. Sollten in der Vergangenheit Anträge bestandskräftig abgelehnt worden sein, können Eigentümer bei der ISB-Bank einen Antrag auf Aufhebung des ablehnenden Bescheids stellen. Gegen Bescheide, die noch nicht bestandskräftig sind, kann Widerspruch eingelegt werden. Informationen gibt es bei der ISB-Bank unter isb.rlp.de/unwetterhilfen sowie unter Tel. 06131 / 6172-1444 oder an den Infos-Points in den einzelnen Orten.