| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 nebst Haushaltsplan und Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Zu 1.)
Der Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbandes „KAL-Hocheifel“ mit dem Haushaltsplan 2024 und seinen Anlagen liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau jeweils montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Rathaus, Haus B, Zimmer B1.01 bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2024 durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.
Zu 2.)
Die Einwohnerinnen und Einwohner der zweckverbandsangehörigen Ortsgemeinden haben die Möglichkeit, im Zeitraum 08.05.2024 bis 21.05.2024 entsprechende Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 nebst Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der geschäftsführenden Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau schriftlich einzureichen.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „KAL-Hocheifel“ wird vor Beschluss über die Haushaltssatzung 2024 über die innerhalb v.g. Zeitraums eingegangenen Vorschläge in der öffentlichen Sitzung beraten und entscheiden.