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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 18/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Kaltenborn für das Haushaltsjahr 2025

vom 02.05.2025

Der Ortsgemeinderat hat am 01.04.2025 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in derzeit gültiger Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage an die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 15.04.2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

965.303,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

985.304,00 Euro

Jahresfehlbetrag auf

-20.001,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-22.140,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

396.000,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

787.450,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-391.450,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

413.590,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: 0 Euro

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 v.H.

- Grundsteuer B

415 v.H.

b) Gewerbesteuer

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

30,00 Euro

für den zweiten Hund

80,00 Euro

für jeden weiteren Hund

200,00 Euro

Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

500,00 Euro

für den zweiten Hund

1.000,00 Euro

für jeden weiteren Hund

1.500,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2023*

= 7.679.717,98 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024*

= 7.767.626,98 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2025*

= 7.747.625,98 €

(*Die Ausweisung der weiteren Eigenkapitalentwicklung erfolgt nach endgültiger Rechnungslegung 2019 ff.)

Kaltenborn, den 02.05.2025
Volker Kloss
Ortsbürgermeister

H I N W E I S :

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Kaltenborn liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen

und Einwohner der Ortsgemeinde Kaltenborn bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau,

Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 05.05.2025 bis 13.05.2025 während der Dienststunden

montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags

von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.11 öffentlich aus.

Adenau, den 02.05.2025
Guido Nisius
Bürgermeister