Mit dem neuen Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ schafft das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gezielte Anreize zur Umwandlung leerstehender Gewerbeimmobilien in dringend benötigten Wohnraum. Öffentliche und private Eigentümer erhalten ab dem 01.07.2026 Zugang zu attraktiven Zuschüssen. Hintergrund ist der hohe Bedarf an Wohnraum bei gleichzeitig rückläufiger Neubautätigkeit sowie zunehmenden Leerständen in innerstädtischen Lagen. Das Programm setzt an dieser Schnittstelle an und fördert beispielsweise den Umbau von Einzelhandelsflächen in modernen Wohnraum. Der Bund stellt für das Programm ein Gesamtvolumen von 300 Millionen Euro bereit. Gefördert wird die Schaffung neuer Wohneinheiten mit einem Zuschuss von bis zu 30.000 Euro pro Einheit. Die Antragstellung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung energetischer Standards. Nach der Umnutzung muss das Gebäude mindestens das Niveau eines Effizienzhauses 85 mit Nutzung erneuerbarer Energien erreichen. Damit leistet das Programm zugleich einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende im Gebäudesektor.
Ein wesentlicher Vorteil liegt in der Kombinierbarkeit mit bestehenden Förderinstrumenten wie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dies verbessert die finanziellen Rahmenbedingungen für Umnutzungsprojekte. Auch Aufwendungen für die Fachplanung und Baubegleitung sind förderfähig, was die Attraktivität für Eigentümer erhöht.
Am 09.05.2026 findet in Adenau der „Tag der Städtebauförderung“ statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung können sich interessierte Eigentümer frühzeitig über Fördermöglichkeiten informieren.