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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 19/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Rodder

für das Haushaltsjahr 2026

vom 08.05.2026

Der Ortsgemeinderat hat am 24.02.2026 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in derzeit gültiger Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 17.04.2026 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

351.116,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

393.886,00 Euro

Jahresfehlbetrag auf

-42.770,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-40.761,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

525.100,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

516.900,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

8.200,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

32.561,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

516.900 Euro

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 v.H.

- Grundsteuer B

465 v.H.

b) Gewerbesteuer

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

50,00 Euro

für den zweiten Hund

120,00 Euro

für jeden weiteren Hund

250,00 Euro

Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

500,00 Euro

für den zweiten Hund

700,00 Euro

für jeden weiteren Hund

1.500,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024* =

2.085.124,23 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2025* =

2.048.438,23 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2026* =

2.005.668,23 €

(*Die Ausweisung der weiteren Eigenkapitalentwicklung erfolgt nach endgültiger Rechnungslegung 2019 ff.)

Rodder, den 08.05.2026
Thomas Jüngling
Ortsbürgermeister

H I N W E I S :

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Rodder liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Rodder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 11.05.2026 bis 20.05.2026 während den Servicezeiten montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr (nach Terminvereinbarung), auf Zimmer B1.02 öffentlich aus.

Adenau, den 08.05.2026
Guido Nisius
Bürgermeister