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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 2/2023
Aktuelles
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Dringender Handlungsbedarf

Zur Herstellung von Retentions-Flächen und Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen an der Ahr und im ganzen Kreis

Seit dem Hochwasserereignis am 14/15.07.2021 hat sich in Sachen Unterhaltung und Hochwasserschutz sehr wenig getan. Rückblickend muss man feststellen, dass seit dem kleineren Hochwasserereignis 2016 in einigen Verbandsgemeinden/Städten bis heute kein Hochwasserschutzkonzept vorliegt. Auch nach 2016 hat insbesondere das Land als Unterhaltungsträger der Ahr nur geringfügige Maßnahmen mit jährlich rund 12600 Euro im Schnitt ausgegeben. Das Land als oberste Wasserbehörde ist nach einer Landesverordnung von 1983 zuständig für die Unterhaltung – der Kreis erstattet dem Land ein Drittel der entstandenen Aufwendungen. Die mangelhafte Unterhaltung an der Ahr nach 2016 trägt einen Großteil der Schuld an den Hochwasserschäden. Als Beispiel wird das Umfeld der Brücke zur Steinbergsmühle in Dernau angeführt. Bei Arbeiten im September 2018 zur Entwicklung und Erweiterung der Ahrauen wurden hinter der Brücke, aus Gründen des Naturschutzes Bäume nicht entfernt. Dies führt zu einer eklatanten Einengung des Gewässerprofils, wie auf dem Bild eindeutig zu sehen ist.

In vielen Bereichen im Kreis schaffen es die Unterhaltungspflichtigen nicht, die Einläufe an kleineren Brücken und Durchlässen freizuhalten. Nicht entfernte Wurzeln und Bäume sorgen nach wie vor dafür, dass Uferböschungen im Umfeld von Häusern angegriffen werden. Gerade Bäume und Totholz waren mit die Ursache für die immensen Schäden. Schnellstens müssten vor den Ortslagen, wie zum Beispiel in Antweiler, Auffangbecken für Totholz und angeschwemmtes Material, auch ohne „Baugenehmigungen“ installiert werden – es passiert nichts.

Das Gewässerwiederherstellungskonzept für den Bereich der Ahr ist unbedingt notwendig. Die ersten Ergebnisse wurden kürzlich vorgestellt. Dazu hatte die FWG den Vorschlag gemacht, an bestimmten Stellen – unter anderem da, wo Nebengewässer einmünden – schon gezielt Retentionsräume herzustellen. Das ist kein großer Aufwand und sollte keineswegs daran scheitern, dass der Kreis kein Eigentümer der Flächen ist. Im Sinne der Gefahrenabwehr ist oberstes Gebot zu handeln und das ohne die lästige und unsinnige Bürokratie. Wir brauchen dazu keine SGD sondern einen gesunden Menschenverstand der handelnden Personen. Bis Mai 2023 sollten diese Maßnahmen abgeschlossen sein.

[Quelle: Pressemitteilung der FWG im Kreis Ahrweiler]