Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der Grundsteuerreform und der damit verbundenen Festsetzung der neuen Grundsteuerwerte wird eine Neuberechnung der Grundsteuer für das Jahr 2025 erforderlich. Zudem haben sich in einigen Gemeinden die Hebesätze für die Grund- und /oder Hundesteuer verändert.
Insofern werden für alle Grundsteuer und Abgabenpflichtigen im Jahr 2025 neue Bescheide ausgestellt, die grundsätzlich auch als Dauerbescheid für die künftigen Jahre gelten.
Der Versand der Bescheide, anhand derer alsdann die neu festgesetzte Steuerhöhe ersichtlich ist, ist für Ende Februar 2025 vorgesehen.
Wir möchten ausdrücklich darum bitten,
- keine Zahlungen anhand der alten Abgabenbescheide zu leisten
und
- Daueraufträge zurückzustellen
bis Sie den neuen Abgabenbescheid erhalten haben, da ansonsten eine ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlungen nicht sichergestellt werden kann.
Ebenfalls möchten wir vorsorglich darauf hinweisen, dass es aufgrund vermehrter Anfragen in den ersten Wochen nach dem Bescheidversand zu einer erschwerten telefonischen Erreichbarkeit kommen kann. Vorzugsweise bitten wir Ihre Anfrage an die im Bescheid angegebenen Kontaktdaten per Brief, Fax oder E-Mail zu stellen.
Neben weiteren Informationen zur Grundsteuerreform auf unserer Internetseite www.adenau.de möchten wir auch auf die ausführlichen Hinweise des Landesamtes für Steuern Rheinland- Pfalz verweisen.