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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 20/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Herschbroich

für das Haushaltsjahr 2025 und 2026

vom 16.05.2025

Der Ortsgemeinderat hat am 31.03.2025 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in derzeit gültiger Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage an die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 30.04.2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

2025

2026

der Gesamtbetrag der Erträge auf

563.772,00 Euro

501.807,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

743.025,00 Euro

578.757,00 Euro

Jahresfehlbetrag auf

-179.253,00 Euro

-76.950,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

2025

2026

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-165.361,00 Euro

-63.228,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

134.000,00 Euro

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

221.300,00 Euro

15.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-87.300,00 Euro

-15.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

252.661,00 Euro

78.228,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

in 2025 auf:

0,00 Euro

in 2026 auf:

0,00 Euro

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

325 v.H.

- Grundsteuer B

375 v.H.

b) Gewerbesteuer

375 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

40,00 Euro

für den zweiten Hund

80,00 Euro

für jeden weiteren Hund

120,00 Euro

Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

275,00 Euro

für den zweiten Hund

380,00 Euro

für jeden weiteren Hund

650,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2023* = 2.184.822,14 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024* = 2.035.397,14 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2025* = 1.856.144,14 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2026* = 1.779.194,14 €

(*Die Ausweisung der weiteren Eigenkapitalentwicklung erfolgt nach endgültiger Rechnungslegung 2019 ff.)

Herschbroich, den 16.05.2025
Ulrike Nett
Ortsbürgermeisterin

H I N W E I S :

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Herschbroich liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Herschbroich der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 19.05.2025 bis 27.05.2025 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.02 öffentlich

aus.

Adenau, den 16.05.2025
Guido Nisius
Bürgermeister