Titel Logo
Adenauer Nachrichten
Ausgabe 22/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aufstellung des Bebauungsplanes „Neuwiese“

Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 22.12.2022 hat der Ortsgemeinderat von Honerath die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neuwiese“ unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB beschlossen. Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht den § 13b BauGB für rechtswidrig und nicht mehr anwendbar erklärt. Da die Heilungsvorschriften des § 215a BauGB für die Ortsgemeinde Honerath nicht umsetzbar waren, hat der Ortsgemeinderat am 15.02.2024 die Umstellung in ein Regelverfahren beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Neuwiese" erfolgt somit im förmlichen Aufstellungsverfahren gemäß §§ 2 ff. BauGB. Der Beschluss vom 15.02.2024 über die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Planungsziel:

Die Ortsgemeinde Honerath beabsichtigt nord-westlich der Ortslage ein Neubaugebiet auszuweisen. Neben einem Gästehaus soll hier auch der Neubau von Wohnhäusern möglich sein. Die vorgesehenen Grundstücke liegen derzeit im Außenbereich nach § 35 BauGB. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplans "Neuwiese" erforderlich.

Geltungsbereich:

Gemarkung

Flur

Parzellen Nr.

Honerath

1

43, 44 tlw., 46 tlw., 47 tlw., 85 tlw. und 95 tlw.

(Die Auflistung der Parzellen entspricht dem der Verbandsgemeinde Adenau aktuell vorliegenden Stand der digitalen Liegenschaftskarte und kann sich durch Grundstücksteilung oder -zusammenlegung ändern, ohne dass diese Auswirkungen auf den Geltungsbereich haben.)

Die Abgrenzung des vorgesehenen Planbereiches kann aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.

Der Ortsgemeinderat Honerath hat am 15.02.2024 weiterhin beschlossen, dass über die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes "Neuwiese" für das oben angeführte Gebiet mit der Öffentlichkeit eine öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt wird.

Die Unterrichtung findet in der Form statt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes "Neuwiese", bestehend aus einer Planurkunde, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Zeit vom

02.06.2025 bis einschließlich 16.06.2025

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Adenau (www.adenau.de) unter der Rubrik Baurecht: Auslegungsverfahren eingesehen werden kann. Weiter ist eine Verlinkung über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/ eingestellt.

Darüber hinaus liegt der Entwurf während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus -Haus A-, Planen und Bauen - Zimmer A0.13 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer (02691) 305-207 ist erwünscht.

Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten. Stellungnahmen können in dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@adenau.de, sowie schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Planen und Bauen- zur Auskunftserteilung zur Verfügung.

Honerath, den 26.05.2025
Stefan Zimmermann
Ortsbürgermeister