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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 23/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung Ortgemeinde Bauler

für das Haushaltsjahr 2025

vom 06.06.2025

Der Ortsgemeinderat hat am 22.04.2025 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in derzeit gültiger Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 20.05.2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

228.221,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

152.771,00 Euro

Jahresüberschuss auf

75.450,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

78.658,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.800,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-2.800,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-75.858,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

auf: 92.518 Euro

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 v.H.

- Grundsteuer B

465 v.H.

b) Gewerbesteuer

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

40,00 Euro

für den zweiten Hund

60,00 Euro

für jeden weiteren Hund

87,00 Euro

Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

324,00 Euro

für den zweiten Hund

594,00 Euro

für jeden weiteren Hund

864,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2023*

= 583.580,03 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024*

= 565.606,03 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2025*

= 641.056,03 €

(*Die Ausweisung der weiteren Eigenkapitalentwicklung erfolgt nach endgültiger Rechnungslegung 2019 ff.)

Bauler, den 06.06.2025
(Siegel)
Raimund Michels
Ortsbürgermeister

H I N W E I S :

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Bauler liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Bauler bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 10.06.2025 bis 18.06.2025 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.02 öffentlich aus.

Adenau, den 06.06.2025
Guido Nisius
Bürgermeister