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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 23/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung Ortsgemeinde Wiesemscheid

der Ortsgemeinde Wiesemscheid

für das Haushaltsjahr 2025

vom 06.06.2025

Der Ortsgemeinderat hat am 22.04.2025 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in derzeit gültiger Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage an die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 19.05.2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

442.135,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

542.648,00 Euro

Jahresfehlbetrag auf

-100.513,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-94.472,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

50.000,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

108.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-58.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

152.472,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

auf: 0 Euro

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 v.H.

- Grundsteuer B

465 v.H.

b) Gewerbesteuer

395 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

45,00 Euro

für den zweiten Hund

85,00 Euro

für jeden weiteren Hund

136,00 Euro

Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

550,00 Euro

für den zweiten Hund

770,00 Euro

für jeden weiteren Hund

1.000,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2023* = 2.255.942,87 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024* = 2.142.903,87 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2025* = 2.042.390,87 €

(*Die Ausweisung der weiteren Eigenkapitalentwicklung erfolgt nach endgültiger Rechnungslegung 2019 ff.)

Wiesemscheid, den 06.06.2025
Jan Ueberhofen
Ortsbürgermeister

H I N W E I S :

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Wiesemscheid liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Wiesemscheid bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 10.06.2025 bis 18.06.2025 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.02 öffentlich aus.

Adenau, den 06.06.2025
Guido Nisius
Bürgermeister