der Ortsgemeinde Honerath
für das Haushaltsjahr 2025 und 2026
vom 06.06.2025_
Der Ortsgemeinderat hat am _28.04.2025_ auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in derzeit gültiger Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage an die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom _19.05.2025_ hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
| 1. im Ergebnishaushalt | 2025 | 2026 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 254.214,00 Euro | 225.599,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 265.554,00 Euro | 217.651,00 Euro |
| Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss auf | -11.340,00 Euro | 7.948,00 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | 2025 | 2026 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -13.097,00 Euro | 12.922,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 54.150,00 Euro | 6.000,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 107.850,00 Euro | 10.000,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -53.700,00 Euro | -4.000,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 66.797,00 Euro | -8.922,00 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0 Euro |
| zusammen auf | 0 Euro |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt
| in 2025 auf: | 31.673,00 Euro |
| in 2026 auf: | 44.288,00 Euro |
§ 5 Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt:
| a) Grundsteuer | |
| - Grundsteuer A | 345 v.H. |
| - Grundsteuer B | 500 v.H. |
| b) Gewerbesteuer | 430 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden: | |
| für den ersten Hund | 70,00 Euro |
| für den zweiten Hund | 85,00 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 150,00 Euro |
| Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden: | |
| für den ersten Hund | 330,00 Euro |
| für den zweiten Hund | 470,00 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 650,00 Euro |
§ 6 Eigenkapital
| Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2023* = | 235.875,89 € |
| Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024* = | 194.524,89 € |
| Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2025* = | 183.184,89 € |
| Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2026* = | 191.132,89 € |
(*Die Ausweisung der weiteren Eigenkapitalentwicklung erfolgt nach endgültiger Rechnungslegung 2019 ff.)
H I N W E I S :
Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Honerath liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Honerath bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 10.06.2025 bis 18.06.2025 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.11 öffentlich aus.