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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 23/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung Honerath

der Ortsgemeinde Honerath

für das Haushaltsjahr 2025 und 2026

vom 06.06.2025_

Der Ortsgemeinderat hat am _28.04.2025_ auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in derzeit gültiger Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage an die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom _19.05.2025_ hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

2025

2026

der Gesamtbetrag der Erträge auf

254.214,00 Euro

225.599,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

265.554,00 Euro

217.651,00 Euro

Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss auf

-11.340,00 Euro

7.948,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

2025

2026

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-13.097,00 Euro

12.922,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

54.150,00 Euro

6.000,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

107.850,00 Euro

10.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-53.700,00 Euro

-4.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

66.797,00 Euro

-8.922,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

in 2025 auf:

31.673,00 Euro

in 2026 auf:

44.288,00 Euro

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 v.H.

- Grundsteuer B

500 v.H.

b) Gewerbesteuer

430 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

70,00 Euro

für den zweiten Hund

85,00 Euro

für jeden weiteren Hund

150,00 Euro

Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

330,00 Euro

für den zweiten Hund

470,00 Euro

für jeden weiteren Hund

650,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2023* =

235.875,89 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024* =

194.524,89 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2025* =

183.184,89 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2026* =

191.132,89 €

(*Die Ausweisung der weiteren Eigenkapitalentwicklung erfolgt nach endgültiger Rechnungslegung 2019 ff.)

Honerath, den 06.06.2025
(Siegel)
Stefan Zimmermann
Ortsbürgermeister

H I N W E I S :

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Honerath liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Honerath bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 10.06.2025 bis 18.06.2025 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.11 öffentlich aus.

Adenau, den 06.06.2025
Guido Nisius
Bürgermeister