Die Ortsgemeinde Müllenbach informiert darüber, dass auf dem Friedhof in Müllenbach für folgende Grabstätte Verantwortliche gesucht werden, um den Pflegebedarf zu klären:
Grabstätte:
| Grab-Nr. | Zuletzt Verstorbene/r |
| J / 12 | Herr Heinrich Saxler |
| K / 06 | Frau Ingeborg Ludewig |
Sind nach Durchführung dieser öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 25 Abs. 2 der Friedhofssatzung von Müllenbach kein Nutzungsberechtigter oder Verantwortlichen zu ermitteln, wird folgendes Vorgehen angewendet:
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen oder vorzeitig einebnen.
(2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder in angemessener Frist nicht zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte.
Für die Räumung der Grabstätte gelten die Vorschriften des § 23 der Friedhofssatzung von Müllenbach entsprechend.
Die Friedhofsverwaltung bittet alle Verantwortlichen, sich bis spätestens zum 11.07.2025 mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Sollten sich innerhalb der Frist keine weiteren Hinweise ergeben, erfolgt die Durchführung der Maßnahmen gemäß der oben genannten Regelung.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Mitarbeiterin der Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Frau Celina Scheid Tel.: 02691/305-212, gerne zur Verfügung.