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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 23/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Antweiler

für das Haushaltsjahr 2026

vom 05.06.2026

Der Ortsgemeinderat hat am 13.03.2026 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz,in derzeit gültiger Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 19.05.2026 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

892.792,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

924.005,00 Euro

Jahresfehlbetrag auf

-31.213,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-18.258,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

13.654.000,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

12.967.250,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

686.750,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-668.492,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird

festgesetzt auf:

1.950.000 Euro

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

350 v.H.

- Grundsteuer B

465 v.H.

b) Gewerbesteuer

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

60,00 Euro

für den zweiten Hund

120,00 Euro

für jeden weiteren Hund

180,00 Euro

Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

400,00 Euro

für den zweiten Hund

600,00 Euro

für jeden weiteren Hund

900,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024* =

2.838.087,97 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2025* =

1.955.885,97 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2026* =

1.924.672,97 €

(*Die Ausweisung der weiteren Eigenkapitalentwicklung erfolgt nach endgültiger Rechnungslegung 2019 ff.)

Antweiler, den 05.06.2026
Wolfgang Schäfer
Ortsbürgermeister

H I N W E I S :

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Antweiler liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Antweiler bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 08.06.2026 bis 16.06.2026 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.11 öffentlich aus.

Adenau, den 05.06.2026
Guido Nisius
Bürgermeister