Am Donnerstag, den 25.06.2026 findet um 19:30 Uhr eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Hümmel im Gemeindehaus in Hümmel statt, zu der ich alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen herzlich einlade.
Tagesordnung:
| 1 | Begrüßung durch den Jagdvorsteher |
| 2 | Vorlage, Beratung und Beschlussfassung der Jahresrechnung und des Kassenberichts für das Jagdjahr 2025-2026 |
| 3 | Bericht der Kassenprüfer |
| 4 | Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung der Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2025-2026 |
| 5 | Beratung und Beschlussfassung über die Verteilung des Reinertrags 2025-2026 |
| 6 | Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Jagdgenossenschaft 2026-2027 |
| 7 | Neuwahl der Kassenprüfer |
| 8 | Informationen zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsprüfung der Jagdgenossenschaft Hümmel für die Jagdjahre 2020/2021 – 2024/2025 durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Ahrweiler |
| 9 | Verschiedenes |
Jagdgenossinnen und Jagdgenossen, die bis 2024 für die Auszahlung der Jagdpacht eine Bankverbindung bei der damaligen Raiffeisenbank Voreifel hinterlegt hatten, werden gebeten, ihre aktuelle Bankverbindung – Name der Bank, IBAN, Name/n des/der Kontoinhaber/s/in – der Jagdgenossenschaft Hümmel, Keltenstraße 8a, 53520 Bröhlingen mitzuteilen.
Gemäß § 15 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Hümmel liegt das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) der Jagdgenossenschaft Hümmel in der Zeit vom 08.06.2026 bis 22.06.2026 beim Jagdvorsteher, Herrn Reimund Sampels, Keltenstraße 8a, 53520 Bröhlingen, Tel.: 02694-716, nach telefonischer Anmeldung zur Einsicht aus. Etwaige Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind im v.g. Zeitraum mitzuteilen. Andernfalls gilt das vorliegende Jagdkataster als festgestellt.
Gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft Hümmel kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.