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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 25/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Antweiler

für das Haushaltsjahr 2024

vom 21.06.2024

Der Ortsgemeinderat hat am 17.04.2024 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in derzeit gültiger Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage an die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 11.06.2024 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

7.520.793,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

7.555.099,00 Euro

Jahresfehlbetrag auf

-34.306,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

713.853,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.691.700,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.134.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-442.300,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-271.553,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: 1.842.507 Euro

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

350 v.H.

- Grundsteuer B

465 v.H.

b) Gewerbesteuer 380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

60,00 Euro

für den zweiten Hund

120,00 Euro

für jeden weiteren Hund

180,00 Euro

Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

300,00 Euro

für den zweiten Hund

400,00 Euro

für jeden weiteren Hund

600,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2022* =

-88.071,16 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2023* =

1.622.982,83 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024* =

1.588.676,83 €

(*Die Ausweisung der weiteren Eigenkapitalentwicklung erfolgt nach endgültiger Rechnungslegung 2019 ff.)

Antweiler, den 21.06.2024
Wolfgang Schäfer
Erster Beigeordneter

Hinweis:

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Antweiler liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Antweiler bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 24.06.2024 bis 02.07.2024 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.02 öffentlich aus.

Adenau, den 21.06.2024
Guido Nisius
Bürgermeister