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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 25/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

des Tages der Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters und über die Einreichung von Wahlvorschlägen

I.

Am Sonntag, dem 30.08.2026, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters statt, nachdem der bisherige Amtsinhaber sein Amt mit Wirkung zum 01.06.2026 niederlegt hat. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, dem 13.09.2026 statt.

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von einzelnen Bewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch einen gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Veranstaltung von Wahlberechtigten Mitgliedern / Anhängern oder Delegierten der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden. Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 07.07.2026 bis 18:00 Uhr, beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Str. 14 – 16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl mit dem Nachweis der Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes anzeigen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

IV.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Unterlagen möglichst frühzeitig bei dem Ersten Beigeordneten, Im großen Stück 10,53534 Wiesemscheid, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, Zimmer A 1.02, eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tage vor der Wahl, das ist

am Montag, dem 13.07.2026, 18:00 Uhr, ab.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Zimmer A 1.02, erhältlich.

Wiesemscheid, den 15.06.2026
Philipp Hamstengel
Erster Beigeordneter und Wahlleiter