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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 26/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Hinweis der Verbandsgemeinde Adenau

Bitte Schranken schließen

In den vergangenen Monaten wurde wiederholt festgestellt, dass Wald- und Wirtschaftswege innerhalb der Verbandsgemeinde Adenau von motorisierten Fahrzeugen befahren werden, obwohl dies nicht zulässig ist.

Ein Problem besteht darin, dass vorhandene Wegeschranken teilweise offenstehen und dadurch der Eindruck entsteht, die Wege dürften befahren werden.

Die Verbandsgemeinde Adenau bittet daher alle Berechtigten aus Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Jagd und sonstigen Nutzungsbereichen, geöffnete Schranken nach der Durchfahrt wieder ordnungsgemäß zu schließen.

Geschlossene Schranken tragen dazu bei,

*unbefugte Zufahrten zu verhindern,

*Wildtiere und deren Rückzugsräume zu schützen,

*Wald- und Wirtschaftswege zu entlasten,

*Konflikte zwischen Erholungssuchenden, Landnutzern und Fahrzeugführern zu vermeiden.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass das Befahren von Wald- und Wirtschaftswegen mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zulässig ist.

Für die Unterstützung und das Verständnis bedanken wir uns herzlich.

Verbandsgemeindeverwaltung Adenau
-örtliche Ordnungsbehörde-