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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 27/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Kreisverwaltung Ahrweiler

Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Grundbuch von Senscheid, Blatt 573,

Flur 14, Nr. 98, Landwirtschaftsfläche, Unter dem Faulenfelde, 6.978 m².

Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Werktage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 3.5.14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.