Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes
Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Grundbuch von Senscheid, Blatt 573,
Flur 14, Nr. 98, Landwirtschaftsfläche, Unter dem Faulenfelde, 6.978 m².
Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Werktage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 3.5.14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.