der Ortsgemeinde Fuchshofen
für das Haushaltsjahr 2025
vom 11.07.2025
Der Ortsgemeinderat hat am _27.05.2025 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in derzeit gültiger Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 02.07.2025 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 174.861,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 181.457,00 Euro |
| Jahresfehlbetrag auf | -6.596,00 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -3.337,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Euro | 2.516.280,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.993.500,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -477.220,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 480.557,00 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0 Euro |
| zusammen auf | 0 Euro |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: 389.133,00 Euro
§ 5 Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A 345 v.H.
- Grundsteuer B 465 v.H.
b) Gewerbesteuer 410 v.H.
| Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden: | |
| für den ersten Hund | 55,00 Euro |
| für den zweiten Hund | 78,00 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 129,00 Euro |
| Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden: | |
| für den ersten Hund | 210,00 Euro |
| für den zweiten Hund | 310,00 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 410,00 Euro |
§ 6 Eigenkapital
| Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2023* | = 616.761,08 € |
| Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024* | = 624.557,08 € |
| Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2025* | = 617.961,08 € |
(*Die Ausweisung der weiteren Eigenkapitalentwicklung erfolgt nach endgültiger Rechnungslegung 2019 ff.)
H I N W E I S :
Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Fuchshofen liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Fuchshofen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 14.07.2025 bis 22.07.2025 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.11 öffentlich aus.