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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 28/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Fuchshofen

für das Haushaltsjahr 2025

vom 11.07.2025

Der Ortsgemeinderat hat am _27.05.2025 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in derzeit gültiger Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 02.07.2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

174.861,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

181.457,00 Euro

Jahresfehlbetrag auf

-6.596,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-3.337,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Euro

2.516.280,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.993.500,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-477.220,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

480.557,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: 389.133,00 Euro

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A 345 v.H.

- Grundsteuer B 465 v.H.

b) Gewerbesteuer 410 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

55,00 Euro

für den zweiten Hund

78,00 Euro

für jeden weiteren Hund

129,00 Euro

Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

210,00 Euro

für den zweiten Hund

310,00 Euro

für jeden weiteren Hund

410,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2023*

= 616.761,08 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024*

= 624.557,08 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2025*

= 617.961,08 €

(*Die Ausweisung der weiteren Eigenkapitalentwicklung erfolgt nach endgültiger Rechnungslegung 2019 ff.)

Fuchshofen, den 11.07.2025
Robert Schmidt
Ortsbürgermeister

H I N W E I S :

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Fuchshofen liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Fuchshofen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 14.07.2025 bis 22.07.2025 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.11 öffentlich aus.

Adenau, den 11.07.2025
Guido Nisius
Bürgermeister