Raumordnungsverfahren für die Errichtung einer dezentralen Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA) mit zwei Teilflächen in der Ortsgemeinde (OG) Dankerath, einer Teilfläche in der OG Senscheid und vier Teilflächen in der OG Trierscheid, Verbandsgemeinde (VG) Adenau, Landkreis Ahrweiler
1. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - Obere Landesplanungsbehörde - in Koblenz hat mit Entscheid vom 25.06.2025 - Az.: 14 91-131 01/41 - das Raumordnungsverfahren (ROV) nach § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit (i. V. m.) § 17 Landesplanungsgesetz (LPlG) für die Errichtung einer dezentralen Freiflächen-Photovoltaikanlage (FF-PVA) mit zwei Teilflächen in der Ortsgemeinde (OG) Dankerath, einer Teilfläche in der OG Senscheid und vier Teilflächen in der OG Trierscheid, Verbandsgemeinde (VG) Adenau, Landkreis Ahrweiler abgeschlossen.
2. Das ROV hat folgendes Ergebnis:
Unter Beachtung der Ziele und Berücksichtigung der Grundsätze der Raumordnung, die sich aus § 2 Abs. 2 ROG i. V. m. § 1 Abs. 4 LPlG, dem Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPHV), dem Landesentwicklungs-
programm (LEP) IV und dem regionalen Raumordnungsplan (RROP) Mittelrhein-Westerwald 2017 ergeben, sowie unter Berücksichtigung von § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ergeht - nach Prüfung und Auswertung der Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten - auf der Grundlage von § 15 Abs. 1 ROG i. V. m.
§ 17 Abs. 2 LPlG als Verfahrensergebnis folgende raumordnerische Entscheidung:
Die Errichtung einer dezentralen FF-PVA mit zwei Teilflächen in der
OG Dankerath, einer Teilfläche in der OG Senscheid und vier Teilflächen in der OG Trierscheid‚ VG Adenau, Landkreis Ahrweiler, ist mit den Erfordernissen der Raumordnung sowie anderen raumbedeutsamen Planungen unter folgenden Maßgaben vereinbar:
1. Zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu gesetzlich geschützten Biotopen dürfen im Bereich der Teilfläche Nr. 7 in der Gemarkung Senscheid (siehe Anlage 1: Standortplan) die laut untenstehender Karte aus dem Zwischenbericht des Büros Ginster (Anlage 4 der Antragsunterlagen, S. 5 und Anhang Nr. 2) dem Pauschalschutz gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 15 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) Rheinland-Pfalz unterfallenden Grünlandflächen der Nummerierung 2 und 3 nicht in Anspruch genommen werden.
Auf die in den Bauleitplanverfahren erforderliche vertiefte Untersuchung der Betroffenheit von gesetzlich geschützten Biotopen durch das Gesamtvorhaben wird hingewiesen. Eine Befreiung gem. § 67 BNatSchG für nicht der Ausnahme gem. § 30 Abs. 3 BNatSchG zugängliche Flächen kann nicht in Aussicht gestellt werden.
2.
Zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit den forstlichen Belangen nach den Vorgaben des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) und des Landeswaldgesetzes (LWaldG) Rheinland-Pfalz kann aufgrund der besonderen Wald-Feld-Lage im Rahmen einer zeitlich befristeten Umwandlungsgenehmigung nach § 14 Abs. 2 Satz 5 LWaldG eine auf 30 Jahre zeitlich befristete Sondernutzung für das Vorhaben in der Teilfläche Nr. 6 (siehe Anlage 1: Standortplan) auf der Gemarkung
Dankerath nur auf der nördlich gelegenen Kalamitätsfläche auf dem Waldgrundstück der Abteilung 71 a1 des Gemeindewaldes Dankerath mit einer Größe von 2,48 ha erfolgen (rot umrandete Fläche in nachfolgender Karte der Zentralstelle der Forstverwaltung (ZdF)).
Dabei darf die Sondernutzung in Form der FF-PVA auch zur Entsprechung von Grundsatz (G) 112 des LEP IV nur erfolgen, wenn bei der Umsetzung ein dauerhafter Schutz des Waldbodens sichergestellt wird. Dazu sind eine flächige Befahrung sowie der Eintrag von Beton und anderen Fremdstoffen zu vermeiden, die Umwandlung der Kalamitätsfläche auf die genehmigte Nutzungsdauer der FF-PVA zeitlich zu beschränken und die Sicherheitsabstände entlang der südlichen und westlichen Waldgrenze entsprechend den Vorgaben der ZdF einzuhalten.
3. Zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit G 124 des LEP IV und G 88 des RROP Mittelrhein-Westerwald sollen folgende Mindestabstände in Form von Baugrenzen in den Bauleitplänen festgelegt werden:
• Senscheid: Sicherheitsabstand zum Wald von 50 m
• Trierscheid:
- Teilfläche I (lt. untenstehender Karte der ZdF): Sicherheitsabstand von 30 m zum angrenzenden Privatwald
- Teilfläche III: Sicherheitsabstand von 35 m zum Privatwald
• Dankerath:
-Teilfäche I: an der westlichen Grenze 50 m
4. Die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natura-2000-Gebiet Vogelschutzgebiet (VSG) „Ahrgebirge“ ist im weiteren Planungs- und Zulassungsverfahren durch eine Vollprüfung nachzuweisen. Die in den Stellungnahmen der oberen Naturschutzbehörde (ONB) und der ZdF dargestellten Hinweise zu z. B. Datenlücken, methodischen Mängeln und Aktualisierungsbedarfen der bisher vorgelegten Untersuchungen sind dabei entsprechend zu berücksichtigen.
5. Die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den artenschutzrechtlichen Bestimmungen des BNatSchG ist im weiteren Planungs- und Zulassungsverfahren nachzuweisen. Hierbei sind die in diesem Verfahren eingegangenen Hinweise insbesondere der ONB bezüglich Vollständigkeit, Aktualität, Untersuchungstiefe und Berücksichtigung kumulativer Wirkungen zu berücksichtigen.
6. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Rhein-Ahr-Eifel“ ist auf Ebene der Bauleitplanung nach Maßgabe der zuständigen Naturschutzbehörde eine vertiefte Auseinandersetzung einschließlich des planerischen Nachweises konkreter Verhütungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Hierzu zählen die im vorgelegten Gutachten pauschal vorgeschlagenen Eingrünungsmaßnahmen/ Heckenstrukturen, die Umwandlung von Acker in Grünlandflächen, die geplante Grünlandpflege durch Beweidung der Flächen und die Verwendung einer Antireflexbeschichtung für die Module.
7. Zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit G 85 des LEP IV und zur Minimierung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild sollen auf Ebene der Bauleitplanung entsprechend geeignete Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Ausgleichsmaßnahmen nachgewiesen und konkret festgesetzt werden.
8. Zur Vereinbarkeit des Vorhabens – soweit es mit einem Vorranggebiet für Landwirtschaft überlagert – mit Ziel (Z) 83 des RROP Mittelrhein-Westerwald hat die SGD Nord als obere Landesplanungsbehörde den Zielabweichungsbescheid vom 11.03.2025, Az.: 14 91-131 01/41 (siehe Anlage 3) erlassen. Gegen den Zielabweichungsbescheid ist Widerspruch erhoben worden, so dass Bestandskraft des Zielabweichungsbescheids noch nicht vorliegt.
9. Im Zusammenhang mit der (vorbereitenden) Bauleitplanung soll zur geeigneten Berücksichtigung und Abwägung landwirtschaftlicher Belange (siehe auch § 1 Abs. 6 Nr. 8 b) Baugesetzbuch) eine landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse unter Einbeziehung weiterer zu berücksichtigender Planungen erarbeitet und die sich hieraus ergebenden Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der vorhabenbedingten Auswirkungen auf die Landwirtschaft umgesetzt werden.
10. Zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Bestimmungen des BRPHV ist den darin enthaltenen Anforderungen in den nachfolgenden Verfahren unter Einbindung der zuständigen Wasser- und Bodenschutzbehörden Rechnung zu tragen. Die Gefährdung durch Starkregenereignisse des Plangebietes nach der Starkregengefährdungskarte des Hochwasserinfopaketes ist im Rahmen der Bauleitplanung genauer zu untersuchen. Mögliche Gefährdungen durch Starkregen sollen in der Bauleitplanung berücksichtigt werden. Die Errichtung von Neubauten und Solaranlagen soll in einer an mögliche Überflutungen angepassten Bauweise erfolgen. Abflussrinnen sollen von Bebauung freigehalten und geeignete Maßnahmen (wie z. B. Notwasserwege) ergriffen werden, sodass ein möglichst schadloser Abfluss des Wassers durch die Bebauung gewährleistet werden kann.
11. Zur Vereinbarkeit des Netzanschlusses (Einspeisung des Stroms in das öffentliche Netz am Umspannwerk Nohn) mit Z 5.3.3.4, Kapitel 5.3.3 „Freihaltung von regionalen Grünzügen und Frischluftbahnen“ des RROP Region Trier ist das Nohner Bachtal als offenzuhaltendes Wiesental freizuhalten. Hierzu bedarf es der weiteren Konkretisierung und Abstimmung im folgenden Planungs- und Zulassungsverfahren.
12. Zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit G 96 des LEP IV und G 48 des RROP Mittelrhein-Westerwald gilt das Folgende:
Vor Beginn etwaiger Erdarbeiten (z. B. Anlage eines Kabelgrabens) soll die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE), Abteilung Erdgeschichte, Außenstelle Koblenz, rechtzeitig (4 Wochen vorher) informiert werden. Bei Fossilienfunden wird auf die Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht hingewiesen (§ 16-20 Denkmalschutzgesetz Rheinland-Pfalz - DSchG RLP).
In nachfolgenden Planungsverfahren wird die GDKE, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz für die Teilflächen Nr. 1, 2, 3, 4, 5 und 7 (siehe Anlage 1: Standortplan) zur frühzeitigen Sachstandsermittlung wegen möglicher archäologische Befunde eine geophysikalische Untersuchung der Planflächen
fordern. Zur Teilfläche Nr. 6 (siehe Anlage 1: Standortplan) wird die GDKE mit dem Vorhabenträger alternative Prospektionsverfahren im Zuge der weiteren Planung erörtern. Entsprechend ist die Direktion Landesarchäologie nach
§ 2 Abs. 3 DSchG RLP im weiteren Verfahren zu beteiligen.
13. Im Rahmen der folgenden Bauleitplanverfahren sind für die jeweilige Planungsebene die in G 149 bis G 149 e des RROP Mittelrhein-Westerwald definierten Rahmenbedingungen für die Bauleitplanung zu berücksichtigen. Z 103,
Z 111 und G 112 des LEP IV sind nach Maßgabe der Fachstellen zu beachten bzw. zu berücksichtigen.
Hinweise:
| 1. | Für die folgenden Bauleitplanverfahren wird auf die Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen und die dazugehörigen Durchführungshinweise verwiesen. Diese enthalten u. a. Abstandsvorgaben zu landwirtschaftlichen Betrieben, denen bei der Vorhabenkonkretisierung Rechnung getragen werden soll. |
| 2. | Im weiteren Bauleitplanverfahren wird die Einbindung der zuständigen unteren Jagdbehörde empfohlen, da die mit der Einzäunung der FF-PVA einhergehenden Auswirkungen auf Wildtiere und deren Wanderbewegungen auch Auswirkungen auf die Ausübung der Jagd haben kann. |
| 3. | Zu Möglichkeiten der naturverträglichen und biodiversitätsfreundlichen Gestaltung der FF-PVA wird auf den Leitfaden für naturverträgliche und biodiversitätsfreundliche Solarparks der TH Bingen, August 2021 verwiesen. |
| 4. | Der Abschluss einer Haftungsverzichterklärung mit den jeweilig betroffenen Waldbesitzenden wird empfohlen. |
| 5. | Im Rahmen der weiteren Planungs- und Zulassungsverfahren ist dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz ein schlüssiges Konzept zur Erschließung der geplanten Flächen während der Bauphase sowie für den späteren Betrieb vorzulegen. Hierbei ist mittels Schleppkurvennachweis darzustellen, dass die geplanten Zufahrten für die Transportfahrzeuge zur Errichtung der Anlagen befahrbar sind. Ebenfalls sind die erforderlichen Sichtdreiecke in den Einmündungsbereichen freizuhalten und dem LBM Cochem-Koblenz nachzuweisen. |
| 6. | Im Rahmen der weiteren Planungsverfahren ist den Hinweisen des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel, Montabaur zum erfolgten Bodenordnungsverfahren der betroffenen Flächen nachzugehen (Prüfung von ggf. zu berücksichtigenden Festsetzungen und Rückerstattung von Fördermitteln). |
Die Standorte der dezentralen FF-PVA in den OG Dankerath, Senscheid und Trierscheid sind dem beigefügten Standortplan im Maßstab 1: 25 000 zu entnehmen
(siehe Anlage 1 - u. g. Download-Links).
Dieser ROE stellt ein sonstiges Erfordernis der Raumordnung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG dar. Er hat gegenüber dem Träger der Planung oder Maßnahme und gegenüber Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung und ersetzt nicht die Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften (siehe § 17 Abs. 11 LPlG).
Das Raumordnungsverfahren (ROV) für die Errichtung einer dezentralen FF-PVA mit zwei Teilflächen in der OG Dankerath, einer Teilfläche in der OG Senscheid und vier Teilflächen in der OG Trierscheid ist damit abgeschlossen.
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird gemäß § 17 Abs. 7 Satz 2 LPlG hiermit ortsüblich bekannt gemacht und kann über nachfolgende Links eingesehen werden:
https://sgdnord-safe.rlp.de/s/HFoZAmPqZbqCSw6
oder https://lmy.de/xGoiT.