Vermehrt erreichen mich berechtigte Klagen von Bürgerinnen und Bürgern über wiederholt falsch parkende Fahrzeuge in unserer Ortsgemeinde. Dies betrifft hauptsächlich das Parken von Pkw auf den Bürgersteigen sowie das Parken auf den Gemeindestraßen.
Um die Sicherheit von Fußgängern und insbesondere Kindern auf den Bürgersteigen zu gewährleisten, ist es verboten, dort zu parken. Bei den oftmals schmalen Gemeindestraßen wird durch parkende Autos oft die notwendige Restbreite von 3,05 Metern unterschritten und es treten Sichtbehinderungen auf.
Ich bitte daher diejenigen, die den öffentlichen Parkraum nutzen, die einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten.