Öffentliche Bekanntmachung
| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 54634 Bitburg, 14.07.2023 |
| DLR Eifel | Westpark 11 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 06561-94800 |
| Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Nohn | Telefax: 06561-9480299 |
| Aktenzeichen: 51100-HA10.2. | Internet: www.dlr.rlp.de |
I. Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Nohn Landkreis Vulkaneifel wird den Beteiligten der durch Nachtrag I geänderte Plan gemäß §§ 59 Abs. 1 und 60 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794),
am Mittwoch, 09. August 2023
vormittags von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
im Gemeindehaus in Nohn
bekannt gegeben.
Der Plan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des DLR werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.
Jeder vom Nachtrag I betroffene Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem geänderten Plan zugestellt. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. Vertreter.
II. Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des durch Nachtrag I geänderten Planes wird hiermit gemäß §§ 59 Abs. 2 und 60 FlurbG der Termin anberaumt auf
Mittwoch, 09. August 2023, um 14:00 Uhr
im Gemeindehaus in Nohn
zu dem die von diesem Nachtrag Betroffenen hiermit geladen werden.
Widersprüche gegen den Inhalt des durch Nachtrag I geänderten planes müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem 10.08.2023 schriftlich, in elektronischer Form nach §3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Eifel,
Westpark 11, 54634 Bitburg
eingegangen sein.
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.
Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben oder erhobene Widersprüche nicht aufrechterhalten wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.
Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung) amtlich beglaubigt sein. Als Geschäft, das der Durchführung der dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.
Vollmachtsvordrucke können bei dem DLR in Bitburg in Empfang genommen werden. Der Vollmachtsvordruck steht ebenfalls im Internet unter http://www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/DLR-Eifel/V51100 zum Download zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die festgesetzten, von den Teilnehmern zu zahlenden und zu erhaltenden Geldausgleiche am 15.11.2023 fällig sind.
Die entsprechenden Mitteilungen des Verbandes der Teilnehmergemeinschaften in Neustadt werden zeitnah zu dem Fälligkeitstermin übersandt.