Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 i.V.m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung am 17.06.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 04.07.2024 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 26.420,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 26.420,00 Euro |
| Jahresüberschuss auf | 0,00 Euro |
2. im Finanzhaushalt
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.042.000,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.030.000,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 12.000,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -12.000,00 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0 Euro |
| zusammen auf | 0 Euro |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: 1.030.000 Euro
§ 5 Verbandsumlage
Die Verbandsumlage 2024 wird gemäß § 8 Abs. 1 der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Armuthsbachtal auf 6.520 EUR festgesetzt und wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden verteilt:
§ 6 Investitionskostenumlage
Die Investitionskostenumlage 2024 wird gemäß § 8 Abs. 2 der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Armuthsbachtal auf 1.042.000 € festgesetzt und wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden verteilt:
§ 7 Eigenkapital
| Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2022* = | 0,00 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt = | 0,00 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt = | 0,00 € |
(*Die Ausweisung der weiteren Eigenkapitalentwicklung erfolgt nach endgültiger Rechnungslegung 2022.)
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.07.2024 bis 30.07.2024 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, auf Zimmer B1.01 öffentlich aus.