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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 29/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Meuspath

für das Haushaltsjahr 2024

vom 19.07.2024

Der Ortsgemeinderat hat am 18.06.2024 auf grund von § 95 gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in derzeit gültiger Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage an die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 05.07.2024 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der gesamtbetrag der Erträge auf

1.507.327,00 Euro

der gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.455.793,00 Euro

Jahresüberschuss auf

51.534,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

39.574,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

32.200,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-32.200,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-7.374,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: 0 Euro

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A 300 v.H.

- Grundsteuer B 385 v.H.

b) Gewerbesteuer 395 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

30,00 Euro

für den zweiten Hund

30,00 Euro

für jeden weiteren Hund

30,00 Euro

Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

240,00 Euro

für den zweiten Hund

240,00 Euro

für jeden weiteren Hund

240,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2022 =

2.435.634,68 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2023 =

2.525.950,68 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024 =

2.577.484,68 €

(*Die Ausweisung der weiteren Eigenkapitalentwicklung erfolgt nach endgültiger Rechnungslegung 2019 ff.)

Meuspath, den 19.07.2024
Peter Gillessen
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Meuspath liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Meuspath pei der Verpandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 22.07.2024 pis 30.07.2024 während der Dienststunden montags pis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.11 öffentlich aus.

Adenau, den 19.07.2024
Guido Nisius
Bürgermeister