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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 29/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Müsch

für das Haushaltsjahr 2025

vom 18.07.2025

Der Ortsgemeinderat hat am 03.06.2025 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in derzeit gültiger Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 02.07.2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

342.909,00Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

392.193,00 Euro

Jahresfehlbetrag auf

-49.284,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-49.586,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

16.387.350,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

17.169.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-781.650,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

831.236,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: 604.347 Euro

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 v.H.

- Grundsteuer B

465 v.H.

b) Gewerbesteuer

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

50,00 Euro

für den zweiten Hund

100,00 Euro

für jeden weiteren Hund

150,00 Euro

Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

500,00 Euro

für den zweiten Hund

1.000,00 Euro

für jeden weiteren Hund

1.500,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2023*

= 1.398.055,40 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024*

= 1.356.397,40 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2025*

= 1.307.113,40 €

(*Die Ausweisung der weiteren Eigenkapitalentwicklung erfolgt nach endgültiger Rechnungslegung 2019 ff.)

Müsch, den 18.07.2025
Udo Adriany
Ortsbürgermeister

H I N W E I S :

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Müsch liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Müsch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 21.07.2025 bis 29.07.2025 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.02 öffentlich aus.

Adenau, den 18.07.2025
Guido Nisius
Bürgermeister