Der Winter hat uns erreicht und mit ihm Schnee und Eisglätte. Um die Sicherheit aller zu gewährleisten, möchte ich an die Räum- und Streupflicht erinnern.
Was bedeutet das?
Alle Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks in Honerath sind dazu verpflichtet, die Gehwege und – in Ermangelung eines Gehweges – die Fläche bis zur Straßenmitte entlang Ihres Grundstücks von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen.
Diese Pflicht gilt:
Die Räum- und Streupflicht ergibt sich aus der Satzung über die Straßenreinigung der Ortsgemeinde Honerath. Zusätzlich gelten die Bestimmungen des § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zur Verkehrssicherungspflicht.
Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden und sorgen Sie für sichere Wege in unserem Ort. Wir alle profitieren von einem gut geräumten und gestreuten Honerath!