Laut Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Pomster, obliegt die Reinigungspflicht nach § 5 und die Räum- und Streupflicht nach § 6 der vorgenannten Satzung, dem jeweiligen Eigentümer oder Besitzer von bebauten oder unbebauten Grundstücken.
Die Verpflichtung die Gehwege, sowie die Fahrbahn vor den Anliegergrundstücken bis zur Straßenmitte von Schnee und Eis zu befreien, erstreckt sich bis zur Mitte der Fahrbahn (auch an der Kreisstraße). Schnee und Eis darf nicht von den Grundstücken auf die Gewege oder Fahrbahnen geschafft werden.