1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2026 nebst Haushaltsplan und Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Zu 1.)
Der Entwurf der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Antweiler für das HH-Jahr 2026 liegt nebst Haushaltsplan 2026 und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der geschäftsführenden Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau jeweils montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Rathaus Adenau, Haus B, Zimmer B1.02, bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2026 durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.
Zu 2.)
Die Einwohnerinnen und Einwohner der zweckverbandsangehörigen Ortsgemeinden haben die Möglichkeit, im Zeitraum von Dienstag, den 20.01.2026 bis Montag, den 02.02.2026 entsprechende Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 nebst Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der geschäftsführenden Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau schriftlich einzureichen.
Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Antweiler wird vor Beschluss über die Haushaltssatzung 2026 über die innerhalb v.g. Zeitraums eingegangenen Vorschläge in der öffentlichen Sitzung beraten und entscheiden.