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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 30/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 der Friedhofssatzung

Sicherheitsmängel an Grabstätte Nr. A/16 auf dem Friedhof in Aremberg

Die Ortsgemeinde Aremberg informiert darüber, dass sich die nachstehend genannte Grabstätte auf dem Friedhof in Aremberg in einem verkehrsgefährdenden Zustand befindet:

Grabstätte:

Grab-Nr.

Verstorbene/r

A / 16

Herr Erich Lessmann

Die betroffene Grabstätte ist mit einem Hinweis versehen worden.

Ist nach Durchführung dieser öffentlichen Bekanntmachung kein Verantwortlicher zu ermitteln wird folgendes Vorgehen gemäß § 21 Abs. 3 der Friedhofssatzung von Aremberg angewendet:

Bei Gefahr im Verzuge kann die Ortsgemeinde auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen von Grabmalen) treffen; wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden, angemessenen Frist beseitigt, ist die Ortsgemeinde dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt.

Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. § 22 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild an der Grabstätte.

Für die Räumung der Grabstätte gelten die Vorschriften des § 22 der Friedhofssatzung von Aremberg entsprechend.

Die Friedhofsverwaltung bittet alle Verantwortlichen, sich bis spätestens zum 22.08.2025 mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Sollten sich innerhalb der Frist keine weiteren Hinweise ergeben, erfolgt die Durchführung der Maßnahmen gemäß der oben genannten Regelung.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Mitarbeiterin der Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Frau Celina Scheid Tel.: 02691/305-212, gerne zur Verfügung.

Thomas Nelles
Ortsbürgermeister