Stauanlagenschau nach § 101 Landeswassergesetz des Hochwasserrückhaltebeckens „Wimbach“
Amtliche Bekanntmachung
Im Vollzug des § 101 Landeswassergesetz findet
am 12. August 2026
eine Stauanlagenschau des Hochwasserrückhaltebeckens „Wimbach“
in Adenau statt.
| Beginn: | 14.00 Uhr |
| Treffpunkt: | Absperrbauwerk |
Den Eigentümern und Anliegern sowie den Nutzungsberechtigten und den nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Verbänden wird hiermit gemäß § 101 Abs. 2 Landeswassergesetz Gelegenheit zur Teilnahme gegeben
Nähere Auskünfte erteilen die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau (Herr Justen,Tel. 02691/305-200) sowie die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz – (Herr Schäfer, Tel. 0261/120-2936).