Da der Pflegezustand in einigen wenigen Bereichen unserer Gehwege und Rinnen sehr schlecht ist, möchte ich diejenigen an die Straßenreinigungspflicht eines jeden Anliegers erinnern.
Hierzu zählt das Reinigen der Gehwege, der Straßenentwässerungsrinne sowie das zurückschneiden der überhängenden Hecken und Sträucher (gilt auch für unbebaute Grundstücke innerhalb der Ortslage).
Wenn die Reinigung nicht regelmäßig vorgenommen wird, entstehen langfristig Schäden durch Betonabplatzungen, Verschiebungen und Absackungen im Pflaster etc. was eine frühere Komplettsanierung der Gehwege bedingt.
Das diese Kosten für eine frühere Komplettsanierung mit 90 Prozent auf alle Anlieger umgelegt werden, dürfte wohl jedem klar sein!
Sollte also dieser regelmäßigen Reinigung nicht nachgekommen werden, sehen wir uns gezwungen diese kostenpflichtig für den Anlieger ausführen zu lassen um andere Bürger nicht zu benachteiligen.
Die Satzung für die Straßenreinigungspflicht kann online unter www.gemeinde kottenborn nachgelesen werden.
Auch wenn viele freiwillige Helfer in regelmäßigen Abständen die Säuberung der Beete und Rinnen übernehmen, liegt die Pflicht gemäß Satzung nach wie vor beim Anlieger!
Also wenn jeder etwas beiträgt halten wir die Kosten und die Arbeit für uns alle gering! Und als Bonus kommt der „Wohlfühl-Faktor“ in einem sauberen und gepflegten Ort obendrauf.