Titel Logo
Adenauer Nachrichten
Ausgabe 33/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des Tages der Wahl

der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters und über die Einreichung von Wahlvorschlägen

I.

Am Sonntag, dem 27.10.2024, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters statt, nachdem der bisherige Amtsinhaber sein Amt mit Wirkung zum 01.08.2024 niederlegt hat. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, dem 10.11.2024 statt.

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters auf.

II.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von einzelnen Bewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch einen gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Veranstaltung von Wahlberechtigten Mitgliedern / Anhängern oder Delegierten der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden. Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 03.09.2024 bis 18:00 Uhr, beim Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Str. 14 – 16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl mit dem Nachweis der Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes anzeigen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

IV.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Unterlagen möglichst frühzeitig bei dem Ersten Beigeordneten, Lindenweg 3, 53533 Fuchshofen, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, Zimmer A 1.02, eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tage vor der Wahl, das ist

am Montag, dem 09.09.2024, 18:00 Uhr,

ab.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Zimmer A 1.02, erhältlich.

Eichenbach, den 12.08.2024
Thomas Römer
Erster Beigeordneter und Wahlleiter