der Sozialstation Adenau-Altenahr
für das Haushaltsjahr 2026
vom 18.08.2026
Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 i.V.m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung am 28.05.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach
Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 12.08.2026 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.705.378,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.578.644,00 Euro |
| Jahresüberschuss auf | 126.734,00 Euro |
2. im Finanzhaushalt
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 133.590,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 218.500,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 318.500,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -100.000,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -33.590,00 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0 Euro |
| zusammen auf | 0 Euro |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird
| festgesetzt auf | 1.315.152 Euro |
§ 5 Verbandsumlage
Eine Verbandsumlage gemäß § 12 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Sozialstation Adenau-Altenahr wird nicht erhoben.
§ 6 Eigenkapital
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024* beträgt (vorl. Ergebnis) | -452.776 € |
| Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt (Ansatz) | -341.730 € |
| und zum 31.12.2026 (Ansatz) | -214.996 € |
(*Die Ausweisung des Eigenkapital zum 31.12.2024 erfolgt vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Rechnungslegung)
H I N W E I S:
Der Haushaltsplan des Zweckverbandes „Sozialstation Adenau-Altenahr“ liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Adenau und Altenahr bei der geschäftsführenden Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau,
vom 26.08.2026 bis 03.09.2026 während der Servicezeiten montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags nach Terminabsprache von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.01 öffentlich aus.