Bekanntmachung für die Ortsgemeinden Winnnerath, Reifferscheid, Rodder, Honerath, Wimbach, Kaltenborn, Leimach, Dümpelfeld, Niederadenau, Insul, Fuchshofen und die Stadt Adenau
| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 56727 Mayen, den 15.08.2022 |
| DLR Westerwald-Osteifel | Bannerberg 4 |
| Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde | Telefon: 02651/4003-0 |
| Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Adenauer Bach Nord | Telefax: 02651/4003-89 |
| Aktenzeichen: 31201-HA10.2 | Internet: www.dlr-westerwald-osteifel.rlp.de |
Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin über den Inhalt des Zusammenlegungsplanes der Beschleunigten Zusammenlegung Adenauer Bach Nord
I. Bekanntgabe
Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Adenauer Bach Nord, Landkreis Ahrweiler wird den Beteiligten der Zusammenlegungsplan gemäß § 100 i.V.m. § 59 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) bekannt gegeben.
Aufgrund der durch die aktuelle Corona-Pandemie bedingten Kontaktbeschränkungen wird auf eine persönliche Erörterung verzichtet. Hierdurch entstehen den Betroffenen keine rechtlichen Nachteile.
Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Zusammenlegungsplan zugestellt. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. Vertreter.
Für weitere Auskünfte stehen Mitarbeiter des DLR
am 13.09.2022 und 14.09.2022 vormittags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
telefonisch (02651/4003-45 und 02651 4003-39) zur Verfügung. Der Zusammenlegungsplan kann auch nach vorheriger Terminabsprache in einem Einzeltermin eingesehen werden.
II. Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Zusammenlegungsplanes wird hiermit gemäß §100 i.V.m. § 59 Abs. 2 FlurbG der Termin anberaumt auf Donnerstag, den 15.09.2022.
Die Beteiligten werden hiermit geladen als
| 1) | Teilnehmer für ihre dem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren unterliegenden Grundstücke, |
| 2) | Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren unterliegen, |
Aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Kontaktbeschränkungen wird der Anhörungstermin als Einzeltermin unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen durchgeführt.
Sollten Beteiligte einen persönlichen Anhörungstermin gemäß § 100 i.V.m § 59 Abs. 2 FlurbG wünschen, bitten wir diesen telefonisch (Jürgen Wemhöner, Telefon 02651/4003-45, Brigitte Becker Telefon 02651 4003-39)) oder per E-Mail (dlr-ww-oe@dlr.rlp.de) am Termin der Bekanntgabe (siehe Ziffer I.) zu beantragen.
Sofern die Beteiligten unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation Bedenken gegen die dargestellte Vorgehensweise haben, sind diese bis zum 13.09.2022 schriftlich gegenüber dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel geltend zu machen.
Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Widersprüche gegen den Inhalt des Zusammenlegungsplanes müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im persönlichen Anhörungstermin (nach Terminvereinbarung) vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem 15.09.2022 schriftlich erheben. Die im persönlichen Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen.
Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen, Bannerberg 4, 56727 Mayen oder dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur eingegangen sein. Hierauf wird besonders hingewiesen.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung zu versehen.
Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elektronische Form bei dem DLR sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.dlr.rlp.de unter Service/Elektronische Kommunikation ausgeführt sind.
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.
Wer an der Wahrnehmung eines Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.
Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung) beglaubigt sein. Als Geschäft, das der Durchführung der Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.
Vollmachtsvordrucke können bei dem DLR Westerwald-Osteifel in Mayen angefordert oder über die Homepage des DLR (www.dlr-westerwald-osteifel.rlp.de >> Direkt zu: Bodenordnungsverfahren >> 31201 Adenauer Bach Nord unter 10. Formulare und Merkblätter) heruntergeladen werden.
Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.
III. Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grundstücken
Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grundbucheintragungen festgestellt werden.
Da die eingetragenen Rechte im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren durch die Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt bleiben und der neue Grundbesitz bezüglich der Belastungen anstelle des alten Grundbesitzes tritt, ist das Erscheinen dieser Nebenbeteiligten zum Termin nicht unbedingt erforderlich.