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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 35/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Mitteilung

über die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Kottenborn

In der Gemarkung Kottenborn (1036) wurden die amtliche Liegenschaftskarte und die Flächenangaben des Liegenschaftskatasters bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aufgrund einer neuerlichen Auswertung des Zahlennachweises von Amts wegen durch den Fortführungsnachweis FQ 00083170/2024 aktualisiert.

Flur

Flurstück

Lagebezeichnung ohne Hsnr.

Fläche (alt)

in m²

Fläche (neu)

in m²

9

21

Im Hosseifen

100642

100644

6

7/1

In der Lanzenhard

465

485

6

2/1

In der Lanzenhard

3631

3679

6

8/1

In der Lanzenhard

727

709

6

20/3

Wimbacherhof

747

780

5

126

Rätzenseifen

7200

7096

Gemäß § 10 Abs.4 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) und der Verwaltungsvorschrift über die Führung der Geobasisinformationen des amtlichen Vermessungswesens (VV_FührungGeoBasis) vom 06.06.2022 Lfd Nr. 4.5.3 Satz 1 werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster mitgeteilt. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück
Im Auftrag
Josef Drolshagen (VAR)