Auch das Thema Straßenreinigung möchten wir noch einmal in Erinnerung rufen. Grundlage hierfür ist die geltende Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Müllenbach. Danach sind die Eigentümer bzw. Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die an eine öffentliche Straße angrenzen oder durch diese erschlossen werden, zur Straßenreinigung verpflichtet. Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Fahrbahn, die Gehwege und das Straßenbegleitgrün. Bei angrenzenden Grundstücken erstreckt sie sich grundsätzlich auf den Straßenbereich vor dem Grundstück bis zur Straßenmitte. Besonders wichtig: Die Verpflichtung gilt auch für unbebaute Grundstücke und Baulücken. Gerade hier wird die erforderliche Straßenreinigung leider immer wieder vergessen. Wir appellieren daher an alle Grundstückseigentümer und -besitzer, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen und damit zu einem sauberen und gepflegten Ortsbild beizutragen.
Wer die Regelungen im Einzelnen nachlesen möchte, findet die vollständige Straßenreinigungssatzung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Adenau unter „Ortsgemeinde Müllenbach – Satzungen“.
Danke für eure Mithilfe!