zur Anlage von Altarmstrukturen an der Ahr bei Dümpelfeld im Zuge des Naturschutzgroßprojektes „Obere Ahr-Hocheifel“ in der Gemarkung Dümpelfeld, Verbandsgemeinde Adenau
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz - gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens gemäß § 68 WHG zur Anlage von Altarmstrukturen an der Ahr (Gewässer II. Ordnung) in der Gemarkung Dümpelfeld eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird (Aktenzeichen 322 - V87-131-01-000-29338/2022).
Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgte standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 7 Abs. 2 UVPG hat ergeben, dass die Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.
Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht können im zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz, https://www.uvp-verbund.de/startseite) eingesehen werden.