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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 36/2022
Mitteilungen anderer Behörden
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Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren

zur Anlage von Altarmstrukturen an der Ahr bei Dümpelfeld im Zuge des Naturschutzgroßprojektes „Obere Ahr-Hocheifel“ in der Gemarkung Dümpelfeld, Verbandsgemeinde Adenau

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz - gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens gemäß § 68 WHG zur Anlage von Altarmstrukturen an der Ahr (Gewässer II. Ordnung) in der Gemarkung Dümpelfeld eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird (Aktenzeichen 322 - V87-131-01-000-29338/2022).

Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erfolgte standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 7 Abs. 2 UVPG hat ergeben, dass die Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht können im zentralen Internetportal nach § 20 UVPG (UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz, https://www.uvp-verbund.de/startseite) eingesehen werden.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Koblenz, den 31.08.2022
Im Auftrag
Gez. Thomas Müller