Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen werden folgende Altersjubiläen veröffentlicht:
Ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag.
Wenn Sie eine Veröffentlichung Ihres Geburtstages im Mitteilungsblatt nicht wünschen, können Sie eine Übermittlungssperre spätestens zwei Monate vor dem Jubiläum schriftlich beim Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau beantragen.
Bitte beachten Sie, dass eine Übermittlungssperre sämtliche Alters- und Ehejubiläen umfasst und eine Gratulation durch den/die Bürgermeister/in und durch Mandatsträger damit entfällt.
75. Geburtstag, Klaus Einig,
Senscheid am — 09.09.2023
85. Geburtstag, Franz Burgmaier,
Meuspath am — 13.09.2023
85. Geburtstag, Elisabeth Nelles,
Eichenbach am — 14.09.2023
80. Geburtstag, Ilse Hollender,
Wershofen am — 14.09.2023