Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Pomster am Freitag, den 27.09.2024, 19 Uhr im Gemeindehaus Pomster
Tagesordnung:
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass sich jeder Jagdgenosse durch den Ehegatten/Lebenspartner (-in), durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine im ständigen Dienst des Vertretenen beschäftigten Person oder durch einen derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen aufgrund schriftlichen Vollmacht vertreten lassen kann. Mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass das Grundflächenkataster (Jagdkataster) der Jagdgenossenschaft Pomster in der Zeit vom 13.09. – 27.09.2024 beim stellvertretenden Jagdvorsteher Herr Michael Stumpf ausliegt. Etwaige Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind im v.g. Zeitraum im Bedarfsfall mitzuteilen. Andernfalls gilt das vorliegende Jagdkataster gem. § 15 Abs. 2 der Jagdgenossenschaftssatzung als festgestellt.