Liebe Hoffelderinnen und Hoffelder,
aus aktuellem Anlass möchten wir erneut auf die geltende Satzung zur Reinigung und Verkehrssicherung öffentlicher Straßen und Gehwege hinweisen. Gemäß dieser Vorschrift liegt die Verantwortung für die Reinigung bei den jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, deren Grundstücke durch die Straße erschlossen werden.
Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere:
Zusätzlich ist gemäß Straßenverkehrsordnung ein sogenanntes Lichtraumprofil freizuhalten:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Höhe von bis zu 4,00 m müssen darauf vertrauen können, dass die Durchfahrtshöhen entsprechend gewährleistet sind.
Wir bitten daher alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, ihrer Verantwortung nachzukommen, die angrenzenden Straßen und Gehwege regelmäßig zu reinigen und freizuhalten. So tragen wir gemeinsam zu einem gepflegten Ortsbild bei und minimieren potenzielle Gefahrenquellen für alle Verkehrsteilnehmenden.
Hinweis zur Hundekotbeseitigung
Wir möchten außerdem alle Hundehalterinnen und Hundehalter eindringlich darum bitten, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner – insbesondere auf Gehwegen, öffentlichen Grünflächen und Plätzen – ordnungsgemäß zu beseitigen und zu entsorgen. Hundekot stellt nicht nur eine hygienische Belastung dar, sondern beeinträchtigt auch das Erscheinungsbild unseres Ortes und kann zur Gefahrenquelle für spielende Kinder und andere Passanten, sowie für Nutztiere werden. Bitte sammeln Sie die Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner ein und Entsorgen Sie diese ordnungsgemäß - Sinne eines sauberen und respektvollen Miteinanders.
Die Ortsgemeinde hält sich vor, die angesprochenen Sachverhalte entsprechend zu kontrollieren.