Am 04.09.2025 fand die Stadtratssitzung der Stadt Adenau im Sitzungssaal Haus A statt. Nach der Begrüßung durch Stadtbürgermeister Frank Wisniewski und der Feststellung der Beschlussfähigkeit wurde die Niederschrift der letzten Sitzung ohne Einwände angenommen. Die Verwaltung berichtete über die aktuellen Umlagen : Kreisumlage, Verbandsgemeindeumlage sowie Schlüsselzuweisungen. Nach Abzug dieser Umlagen verbleiben der Stadt nur 18,95 Prozent der Einnahmen zur eigenen Verfügung. Ein wichtiges Ereignis war die Verpflichtung von Marion Korden als neues Ratsmitglied. Sie wurde gleichzeitig in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt. Der Stadtrat beschloss einstimmig eine rückwirkende Änderung der Tourismusbeitragssatzung, um die Besonderheiten der Corona-Jahre korrekt abzubilden.
Ebenfalls angepasst wurde die Sondernutzungsgebührensatzung : Ab einem jährlichen Gebührenaufkommen von 2.250 Euro wird künftig ein Nachlass von fünf Prozent gewährt. Mehrere Entscheidungen betrafen den Friedhof. Im Grabfeld S wird eine Teilveränderungssperre erlassen, da dort ein Sternenfeld für Kinder entstehen soll. Außerdem wurde die Friedhofssatzung erneut geändert: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bleibt grundsätzlich untersagt, kann in Ausnahmefällen jedoch zugelassen werden, wenn eine fachkundige Person mit Genehmigung der Pflanzenschutzbehörde tätig wird. Ein zentraler Punkt war die Verkehrssituation in Adenau. Der Stadtrat beschloss einstimmig, auf der B 257 im Bereich Hauptstraße (vom Ortseingang Breidscheid bis zum Ortsende Adenau in der Bahnhofstraße und Blankenheimer Straße) eine Tempo-30-Zone einzurichten. Hintergrund sind die hohe Lärmbelastung, verstärkter motorsportaffiner Verkehr sowie die erhöhte Unfallgefahr. Der Beschluss wurde wie folgt gefasst: Der Stadtrat der Stadt Adenau spricht sich für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der B 257 im Bereich Hauptstraße (Ortseingang Breidscheid bis Ortsende Adenau, Bahnhofstraße und Blankenheimer Straße) aus. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Einrichtung der Tempo-30-Zone zu beantragen und die dafür erforderlichen Schritte einzuleiten. In der nicht-öffentlichen Sitzung wurde entschieden, das Vorkaufsrecht für Grundstücke im Sanierungsgebiet nicht auszuüben. Außerdem wurde festgelegt, dass für ortsfremde Personen auf dem Adenauer Friedhof kein zusätzlicher Zuschlag erhoben wird. Schließlich beschloss der Stadtrat, die Gebühren für Monats- und Jahresparkausweise ab dem 01.01.2026 auf 40 Euro bzw. 400 Euro anzuheben. Dauerparker dürfen zudem bestimmte zentrale Parkflächen künftig nicht mehr nutzen, um diese für Kunden des Einzelhandels freizuhalten.