Laut Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Senscheid, sind Eigentümer und Anlieger von bebauten und unbebauten Grundstücken in der Ortslage dazu verpflichtet, die Straßenreinigung regelmäßig vorzunehmen.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass das
Säubern der Straßen Rinne und das Entleeren der Auffangbehälter in den Wassereinlaufschächten der Straßenrinne dazu gehört. Bitte achten sie auch darauf, dass Sträucher nicht in den Gehweg ragen und dieser somit begehbar bleibt. Ich bitte um Beachtung und Abhilfe zu schaffen wo nötig.