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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 38/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Kehrstraße“

Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat von Trierscheid hat am 28.09.2022 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Kehrstraße“ nach § 10 (2) BauGB als Satzung beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 11.11.2022 im Mitteilungsblatt „Adenauer Nachrichten“ der Verbandsgemeinde Adenau.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i. V. m. § 13a i. V. m. § 13 BauGB. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Juli 2023 entschieden hat, dass der § 13b BauGB gegen Europarecht verstößt und nicht mehr angewandt werden darf und der damit einhergehende Fehler dauerhaft beachtlich ist, hat sich der Ortsgemeinderat zur Heilung des Bebauungsplanes entschlossen. In seiner Sitzung am 22.05.2024 hat der Ortsgemeinderat Trierscheid den Beschluss gefasst, den Satzungsbeschluss vom 28.09.2022 über den Bebauungsplan „Kehrstraße“ aufzuheben und hierfür ein ergänzendes Verfahren gemäß den Vorschriften des § 215a (2) BauGB i.V.m. § 214 (4) BauGB durchzuführen.

Hiernach können Bebauungspläne, die im Verfahren nach § 13b BauGB in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung aufgestellt wurden, durch ein ergänzendes Verfahren nach § 214 (4) BauGB in Kraft gesetzt werden. Die Vorprüfung des Einzelfalles wurde durchgeführt und die von der Planung tangierten Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Email vom 13.05.2024 hieran beteiligt. Die Vorprüfung des Einzelfalles kam zu dem Ergebnis, dass durch den Bebauungsplan keine erheblichen Beeinträchtigungen der umweltrelevanten Belange zu erwarten sind und eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den Vorschriften des UVPG aufgrund der Ergebnisse nicht erforderlich ist. Anlässlich der Stellungnahme der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 13.06.2024, nach der eine tlw. Vollversiegelung regelmäßig einen ausgleichspflichtigen Eingriff in Natur und Landschaft verursacht, erfolgte die Durchführung einer Umweltprüfung und eine entsprechende Ergänzung der Planunterlagen.

In der Sitzung am 22.05.2024 hat der Ortsgemeinderat beschlossen, mit den zu ergänzenden Planunterlagen die Durchführung der Offenlage des Bebauungsplanes „Kehrstraße“ nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zu wiederholen.

Planungsziel:

Die Ortsgemeinde Trierscheid beabsichtigt die Ausweisung neuer Siedlungsflächen für das Wohnen im Bereich der „Kehrstraße“. Mit der Ausweisung des Neubaugebietes möchte die Ortsgemeinde insbesondere den bestehenden Nachfragebedarf der ortsansässigen Bevölkerung nach geeigneten Wohnbauflächen befriedigen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Geltungsbereich:

Gemarkung

Flur

Parzellen Nr.

Trierscheid

9

8 tlw. und 13 tlw.

(Die Auflistung der Parzellen entspricht dem der Verbandsgemeinde aktuell vorliegenden Stand der digitalen Liegenschaftskarte und kann sich durch Grundstücksteilung oder -zusammenlegung ändern, ohne dass dies Auswirkungen auf den Geltungsbereich hat.)

Die Abgrenzung des vorgesehenen Planbereiches kann aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.

Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kehrstraße“ (im Einzelnen nachfolgend aufgeführt) können in der Zeit vom

30. September 2024 bis 30. Oktober 2024

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Adenau (www.adenau.de) unter der Rubrik Baurecht: Auslegungsverfahren eingesehen werden. Ebenfalls sind die vorgenannten Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/ zugänglich.

Darüber hinaus liegen die unten aufgeführten Unterlagen während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer A0.11 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 02691/305-206 ist erwünscht.

Auflistung der Unterlagen, die öffentlich ausgelegt werden:

  • Planzeichnung
  • textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Artenschutzrechtliche Potentialanalyse
  • Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. Anlage 2 des BauGB
  • Stellungnahme der Kreisverwaltung Ahrweiler zur Vorprüfung
  • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord zur Vorprüfung
  • Immissionsprognose
  • Geruchsgutachten
  • Vorprüfung Einzelfall Straße

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:

Folgende umweltbezogenen Informationen liegen zu den nachfolgend aufgeführten Schutzgütern aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt:

Schutzgut

Art der Information

Details/Konflikte

Mensch

Begründung und Umweltbericht, Vorprüfung Einzelfall, Artenschutzrechtliche Potentialanalyse, Geruchsgutachten, Lärmprognose

Mögliche Einwirkungen auf das Schutzgut Mensch insbesondere die menschliche Gesundheit

Pflanzen und Tiere

Begründung und Umweltbericht, Artenschutzrechtliche Potenzialanalyse, Vorprüfung Einzelfall

Verlust von Teillebensräumen auf bisher unbebauten Flächen

Boden

Begründung und Umweltbericht, Vorprüfung Einzelfall

Beeinträchtigung der Bodenfunktion (Grundwasser, Oberflächenwasserretention)

Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, Bodenbewegung und Verdichtung

Wasser

Begründung und Umweltbericht, Vorprüfung Einzelfall

Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate

Beschleunigung des Wasserabflusses

Verlust von Oberflächenwasserretention

Luft und Klima

Begründung und Umweltbericht, Vorprüfung Einzelfall

Veränderung des Kleinklimas

Landschaft

Begründung und Umweltbericht, Vorprüfung Einzelfall

Einsehbarkeit und Fernwirkung

Kultur und Sachgüter

Begründung und Umweltbericht

Archäologische Fundstelle

Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten. Mögliche Stellungnahmen können bis zum 30.10.2024

• per Email (ausschließlich an bauleitplanung@adenau.de),

• schriftlich (per Post an die o.g. Adresse) oder

• zur Niederschrift

abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 2 - Planen und Bauen - zur Auskunftserteilung zur Verfügung.

53520 Trierscheid, den 17.09.2024
Klaus-Peter Romes,
Ortsbürgermeister