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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 38/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Auslegung eines Bebauungsplanes

Der Ortsgemeinderat von Rodder hat am 13.07.2022 Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Domacker“ beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans sollte im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i. V. m. § 13a i. V. m. § 13 BauGB erfolgen und eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchgeführt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juli 2023 entschieden, dass der § 13b BauGB gegen Europarecht verstößt und nicht mehr angewandt werden darf. Der Deutsche Bundestag hat daraufhin den § 215a BauGB eingeführt. Hiernach können die bereits förmlich eingeleiteten Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB unter Anwendung des § 13a BauGB abgeschlossen werden. Die Anwendung des § 13a BauGB ist jedoch nur zulässig, wenn die Gemeinde aufgrund einer Vorprüfung des Einzelfalls zu der Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat. Die sonstigen Erleichterungen des vereinfachten Verfahrens bleiben bestehen.

In seiner Sitzung am 01.02.2024 hat der Ortsgemeinderat Rodder den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan „Auf dem Domacker“ gemäß den Vorschriften des § 215a BauGB fortzuführen. Hiernach können Bebauungspläne, die im Verfahren nach § 13b BauGB in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung aufgestellt wurden, nach Maßgabe des Absatzes 3 im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13a abgeschlossen werden, wenn die Gemeinde auf Grund einer Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 13a (1) Sa. 2 Nr. 2 BauGB zu der Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat. Die Vorprüfung des Einzelfalles gemäß Anlage 2 des BauGB wurde durchgeführt und die von der Planung tangierten Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 10.05.2024 hieran beteiligt. Die Vorprüfung des Einzelfalls kam zu dem Ergebnis, dass durch den Bebauungsplan keine erheblichen Beeinträchtigungen der umweltrelevanten Belange zu erwarten sind und eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den Vorschriften des UVPG nicht erforderlich ist. Zu dem gleichen Ergebnis kommt die bereits im Jahr 2023 veranlasste allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 7 (1) UVPG. Anlässlich der Stellungnahme der Kreisverwaltung Ahrweiler vom 07.06.2024, nach der eine teilweise Vollversiegelung regelmäßig einen ausgleichpflichtigen Eingriff in Natur und Landschaft verursacht, erfolgte die Durchführung einer Umweltprüfung und eine entsprechende Ergänzung der Planunterlagen.

Mit den zu ergänzenden Planunterlagen erfolgt nunmehr die Durchführung der Offenlage des Bebauungsplanes „Auf dem Domacker“ nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB.

Planungsziel:

Die Ortsgemeinde Rodder beabsichtigt die Ausweisung neuer Siedlungsflächen für das Wohnen im Bereich östlich der Erschließungsstraße „Auf dem Domacker“. Mit der Ausweisung neuer Wohnflächen möchte die Ortsgemeinde insbesondere den bestehenden Nachfragebedarf der ortsansässigen Bevölkerung nach geeigneten Wohnbauflächen befriedigen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Geltungsbereich:

Gemarkung

Flur

Parzellen Nr.

Rodder

3

37, 56 tlw., 92 tlw. und 127 tlw.

(Die Auflistung der Parzellen entspricht dem der Verbandsgemeinde aktuell vorliegenden Stand der digitalen Liegenschaftskarte und kann sich durch Grundstücksteilung oder -zusammenlegung ändern, ohne dass diese Auswirkungen auf den Geltungsbereich haben.)

Die Abgrenzung des vorgesehenen Planbereichs kann aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.

Auslegung:

Die folgenden Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Domacker“, bestehend aus

  • Planzeichnung
  • Textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Ausnahmeerteilung gemäß § 30 BNatSchG
  • Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 7 (1) UVPG
  • Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß Anlage 2 des BauGB
  • Stellungnahme der Kreisverwaltung Ahrweiler zur Vorprüfung vom 07.06.2024 und
  • Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord zur Vorprüfung vom 10.06.2024

können in der Zeit vom

30.09.2024 bis einschließlich 30.10.2024

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Adenau (www.adenau.de) unter der Rubrik Baurecht: Auslegungsverfahren eingesehen werden. Ebenfalls sind die vorgenannten Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz http://www.geoportal.rlp.de/ zugänglich.

Darüber hinaus liegt der Entwurf während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer A0.13 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten. Stellungnahmen können in dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@adenau.de, sowie schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:

Folgende umweltbezogenen Informationen liegen zu den nachfolgend aufgeführten Schutzgütern aktuell vor und werden öffentlich ausgelegt:

Schutzgut

Art der Information

Tiere und Pflanzen, Biotope, Biologische Vielfalt

Begründung, Vorprüfung des Einzelfalles und Umweltbericht

Herstellungs-, Pflege- und Entwicklungskonzept zur erforderlichen Ausgleichmaßnahme außerhalb des Plangebietes (Ausnahmegenehmigung § 30 (3) BNatSchG)

Boden und Fläche

Begründung, Vorprüfung des Einzelfalles und Umweltbericht

Wasser

Begründung, Vorprüfung des Einzelfalles und Umweltbericht

Klima / Luft

Begründung, Vorprüfung des Einzelfalles und Umweltbericht

Landschaft und Erholung

Begründung, Vorprüfung des Einzelfalles und Umweltbericht

Mensch und seine Gesundheit

Begründung, Vorprüfung des Einzelfalles und Umweltbericht

Herstellungs-, Pflege- und Entwicklungskonzept zur erforderlichen Ausgleichmaßnahme außerhalb des Plangebietes (Ausnahmegenehmigung § 30 (3) BNatSchG)

Über die vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird der Ortsgemeinderat Rodder in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. Das Ergebnis wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt.

Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 2 - Planen und Bauen - zur Auskunftserteilung zur Verfügung.

53520 Rodder, den 17.09.2024
Thomas Jüngling,
Ortsbürgermeister