Der Stadtrat von Adenau hat am 21.09.2023 die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes „Kallenbach“ beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a i. V. m. § 13 BauGB aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird gemäß § 13a (3) Nr. 1 BauGB verzichtet.
Planungsziel:
Der Anlass der angestrebten Bebauungsplanänderung besteht darin, auf Antrag eines Grundstückseigentümers, die vorhanden Festsetzungen zeitgemäß weiterzuentwickeln und die Errichtung eines Mehrfamilienhauses zu ermöglichen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes erforderlich.
Geltungsbereich:
| Gemarkung | Flur | Parzellen Nr. |
| Adenau | 20 | 273 und 274 |
(Die Auflistung der Parzellen entspricht dem der Verbandsgemeinde aktuell vorliegenden Stand der digitalen Liegenschaftskarte und kann sich durch Grundstücksteilung oder -zusammenlegung ändern, ohne dass diese Auswirkungen auf den Geltungsbereich haben.)
Die Abgrenzung des vorgesehenen Planbereichs kann aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Kartenausschnitt entnommen werden.
Auslegung:
Der Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes „Kallenbach“, bestehend aus einer Planurkunde, den Textlichen Festsetzungen, einer Begründung und der artenschutzrechtlichen Vorprüfung kann in der Zeit vom
07. Oktober 2024 bis einschließlich 06. November 2024
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Adenau (www.adenau.de) unter der Rubrik Baurecht: Auslegungsverfahren eingesehen werden. Ebenfalls sind die vorgenannten Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/ zugänglich.
Darüber hinaus liegt der Entwurf während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer A0.13 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten. Stellungnahmen können in dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@adenau.de, sowie schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Über die vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird der Stadtrat Adenau in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. Das Ergebnis wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt.
Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 2 - Planen und Bauen - zur Auskunftserteilung zur Verfügung.