Titel Logo
Adenauer Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Mitteilungen anderer Behörden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Grundbuch von Wirft, Blatt 271,

Flur 4, Nr. 27, Acker, Auf dem Seifen, 708 m²

Flur 2, Nr. 22, Holzung, Acker, Im Engelberg, 2.156 m²

Flur 2, Nr. 42, Acker, Auf dem Hau, 7.732 m²

Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 4.6, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.