Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Grundbuch von Wirft, Blatt 271,
Flur 4, Nr. 27, Acker, Auf dem Seifen, 708 m²
Flur 2, Nr. 22, Holzung, Acker, Im Engelberg, 2.156 m²
Flur 2, Nr. 42, Acker, Auf dem Hau, 7.732 m²
Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 4.6, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.