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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 40/2022
Mitteilungen anderer Behörden
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Öffentliche Bekanntmachung

der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz gemäß § 15 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 17 Abs. 7 Landesplanungsgesetz (LPlG)
Die Energieversorgung Mittelrhein (evm) AG, Koblenz hat bei der oberen Landesplanungsbehörde in der SGD Nord die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nach § 15 ROG i. V. m. § 17 LPlG für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage „PV3D +“ in den Ortsgemeinden Dankerath, Senscheid und Trierscheid, Verbandsgemeinde Adenau, Landkreis Ahrweiler, beantragt.
Die raumbedeutsamen Auswirkungen dieser Planung sind unter überörtlichen Gesichtspunkten in einem Raumordnungsverfahren zu prüfen. Hierbei werden insbesondere die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft. Aufgrund möglicher kreisgrenzenübergreifender Auswirkungen des Vorhabens ist für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens die SGD Nord als obere Landesplanungsbehörde zuständig (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) LPlG).
Näheres über Art und Umfang des Vorhabens kann den Verfahrensunterlagen entnommen werden.
Diese sind zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet zu veröffentlichen.
Die Verfahrensunterlagen können in der Zeit


vom 07.10.2022 bis 07.11.2022

auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:

- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

https://sgdnord.rlp.de/de/planen-bauen-natur-energie/landesplanung/obere-landesplanungsbehoerde, Unterpunkt „Laufende Verfahren“

- Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

www.adenau.de

- Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg

www.vgv-kelberg.de

- Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein

www.gerolstein.de

Als zusätzliches Informationsangebot zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg und der Verbandsgemeinde Gerolstein für denselben Zeitraum vor Ort zur Einsichtnahme nach Terminvereinbarung ausgelegt.

Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

Kirchstraße 15-19

53518 Adenau

Ansprechpartner: Herr Bernd Backes, Telefon: 02691/305-200

E-Mail: bernd.backes@adenau.de

Besuchszeiten Einsichtnahme:

  • Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

  • Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg

Dauner Straße 22

53539 Kelberg

Ansprechpartnerin: Frau Karin Neiß, Telefon: 02692/872-28

E-Mail: karin.neiss@vgv-kelberg.de

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

  • Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

  • Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein

Kyllweg 1

54568 Gerolstein

Ansprechpartner: Herr Winfried Schegner, Telefon: 06591/1311206

E-Mail: winfried.schegner@gerolstein.de

Öffnungszeiten:

  • Mo., Mi. 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 – 16:30 Uhr

  • Di., Do., Fr.: 08:00 bis 12:30 Uhr

Stellungnahmen können bis zum 21.11.2022 bei folgenden Stellen elektronisch abgegeben werden.

- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

E-Mail: Landesplanung@sgdnord.rlp.de

- Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

E-Mail: bernd.backes@adenau.de

- Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg

E-Mail: karin.neiss@vgv-kelberg.de

- Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein

E-Mail: bauleitplanung@gerolstein.de

Ebenfalls können die Stellungnahmen schriftlich gerichtet werden an:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Obere Landesplanungsbehörde

Stresemannstraße 3-5

56068 Koblenz

Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

z. Hd. Herrn Backes

Kirchstraße 15-19

53518 Adenau

Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg

z. Hd. Frau Neiß

Dauner Straße 22

53539 Kelberg

Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein

z. Hd. Herrn Schegner

Kyllweg 1

54568 Gerolstein

Bei Abgabe einer Stellungnahme verarbeitet die verfahrensführende Behörde die Daten auf der Grundlage des § 15 ROG. Dieses beinhaltet die Weitergabe der Stellungnahmen an Fachbehörden und die Antragstellerin. Daher werden auch die beigefügten

Datenschutzhinweise mit Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammen mit den Verfahrensunterlagen bereitgestellt.

56068 Koblenz, den 21.09.2022
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Referat Raumordnung, Landesplanung
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz