Prüfung und Bestätigung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019, Feststellung der Schlussbilanz zum 31.12.2019 sowie Erteilung der Entlastung
I. Sachlage:
Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2019 wurde gemäß § 110 der Gemeindeordnung (GemO) nach den Grundsätzen des § 112 Abs. 1 (GemO) durch den Ortsgemeinderat geprüft.
Beanstandungen ergaben sich keine.
Der Jahresabschluss wird gem. § 114 Abs. 1 S. 1 GemO wie folgt festgestellt:
| a) Bilanz | |
| Bilanzsumme Aktiv | 2.839.361,76 € |
| Bilanzsumme Passiv | 2.839.361,76 € |
| Eigenkapital | 1.709.417,02 € |
| b) Ergebnisrechnung | |
| Erträge | 568.306,89 € |
| Aufwendungen | 501.511,84 € |
| Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) | 66.795,05 € |
| c) Finanzrechnung | |
| Einzahlungen | 528.970,57 € |
| Auszahlungen | 606.777,30 € |
| Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) | -77.806,73 € |
II. Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Bestätigung des Jahresabschlusses nebst Anlagen des Haushaltsjahres 2019 sowie die Feststellung der Schlussbilanz zum 31.12.2019.
Dem Ortsbürgermeister, dem Ersten Beigeordneten / den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Adenau und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit sie diesen vertreten haben, wird die Entlastung gem. § 114 GemO in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift Nr. 2 zu § 114 GemO erteilt.
Zudem beschließt der Ortsgemeinderat, die etwaigen, in der Ergebnis- und Finanzrechnung 2019 ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen sowie Mittelübertragungen gem. § 17 (5) GemHVO, soweit bisher nicht geschehen, nachträglich zu genehmigen.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 liegt nebst Anlagen zur Einsichtnahme vom 05.10.2026 bis 13.10.2026 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags nach Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstr. 15-19, 53518 Adenau, auf Zimmer B1.03 öffentlich aus.